Das Klostergelände ist ganztägig für alle Gäste zugänglich.
Wir freuen uns über Ihren Besuch, bitten allerdings Folgendes zu beachten:
Parkmöglichkeiten
Möchten Sie kurzfristig den Friedhof besuchen, können Sie Ihr Auto auf einem der beiden gekennzeichneten Parkplätzen an der Friedhofskapelle parken.Diese Plätze sind insbesondere Gästen mit einer mobilen Beeinträchtigung vorbehalten.
Alle anderen Gäste nutzen bitte den Parkplatz am Ende des Klostergeländes (an der Zehntscheune).
Fahren Sie auf dem Gelände im Schritttempo!
Parken Sie ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen.
Barrierefreiheit
Das Gelände innerhalb der Klostermauern ist ebenerdig zugänglich.
Die Stiftskirche und der Kreuzgang sind ebenfalls barrierefrei zu besichtigen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Kapellen und der Innenhof aufgrund ihrer historischen Bauweise nur über Stufen erreichbar sind.
Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Kreuzgang.
Öffentliche Toiletten
befinden sich vor dem Torhaus in der Klostermauer an der Marktstraße, sowie im Kreuzgang des Klosters.
Im Zusammenhang mit Trauerfeiern sind die Toiletten der Friedhofskapelle geöffnet.
Fotos
können gern für den privaten Gebrauch gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass das Hochladen von Bildern und Filmen in soziale Netzwerke keine ausschließlich private Nutzung darstellt.
Bitte vermeiden Sie beim Fotografieren von Kunstgegenständen auf die Verwendung eines Blitzes.
Hochzeitspaare, die schöne Fotos auf dem Gelände machen möchten, aber nicht bei uns getraut werden, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme und um eine Spende. Der Innenbereich ist den Paaren vorbehalten, die im Kloster heiraten.
Fotos zu kommerziellen Zwecken sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen
Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären sich Gäste und Mitwirkende damit einverstanden, dass Foto- und Filmaufnahmen der Veranstaltung im Rahmen des Internet-Auftrittes des Klosters, in sozialen Netzwerken oder in eigenen Printdokumentationen veröffentlicht werden.
Drohnen-Aufnahmen
über dem gesamten Klostergelände und dem Klosterforst sind nicht erlaubt.
Besichtigung der Innenräume
Die Stiftskirche, der Kreuzgang und die angrenzenden Kapellen sind von 10.00-18.00 Uhr zur Besichtigung geöffnet.
Führungen finden ausschließlich durch zertifizierte Klosterführer*innen statt und sind im Kloster anzumelden.
Genießen Sie die besondere Atmosphäre und passen Sie Ihr Verhalten den Räumlichkeiten an.
Verzehr von Speisen
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist im gesamten Innenbereich nicht erlaubt.
Hunde
sind auf dem Klostergelände willkommen, allerdings an der Leine zu führen.
In die Innenräume dürfen Hunde leider nicht mitgenommen werden.
Nehmen Sie mögliche Hinterlassenschaften Ihrer Hunde mit.
Befolgung von Hinweisen
Den Anweisungen der Haupt- und Ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Klosters ist Folge zu leisten.
Haftung
Die Besucherinnen und Besucher haften für alle Schäden und Folgeschäden im und auf dem Klostergelände, die durch sie verursacht wurden.
Eltern haften für ihre Kinder.
Stand 01/2026