...unter Gottes Segen
Das Kloster Loccum ist ein Ort, an dem Menschen seit über 860 Jahren singen, beten und Gottes Segen empfangen. An diesem besonderen Ort laden wir Sie herzlich ein, Ihre Ehe auch unter Gottes Segen zu stellen.
Sie können eine kirchliche Trauung bei uns in der Klosterkirche feiern. Das kann sehr stilvoll und festlich geschehen, wobei wir gern auf Ihre Vorstellungen eingehen. Möglich ist eine kirchliche Trauung auch in einem ganz einfachen und trotzdem festlichen Rahmen, so dass die Trauung keinen großen Aufwand erfordert und keine Kosten verursacht.
Wenn Sie Ihre standesamtliche Trauung im Kloster mit einer kirchlichen Hochzeit verbinden möchten, geben Sie das bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung bitte an. Wir stellen dann gern die Verbindung zum Pfarramt Loccum her. Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist, dass ein Ehepartner Mitglied der Kirche ist.
Neben der kirchlichen Trauung gibt es für alle Paare noch eine andere Möglichkeit, ihre Liebe unter Gottes Segen zu stellen. Dabei ist es gleich, woher Sie kommen oder welchen Geschlechts Sie sind, welcher Konfession oder Religion Sie angehören und ob Sie Mitglied einer Kirche sind.
Diese Segnungsfeier kann in der Klosterkirche stattfinden oder auch an einem anderen Ort im Kloster. Es handelt sich dabei um eine kleine, etwa 15-minütige Feier. Ohne großen Aufwand für Sie. Wir wollen einfach Ihre Liebe feiern und Ihnen Gottes Segen mit auf den Weg geben - in feierlicher Leichtigkeit. Die Einzelheiten besprechen wir einige Wochen vor Ihrer standesamtlichen Trauung mit Ihnen, machen Ihnen Vorschläge und gehen gern auf Ihre Wünsche ein.
Wenn Sie im Anschluss an Ihre standesamtliche Trauung eine Segnung oder eine kirchliche Trauung wünschen, geben Sie das bitte schon bei der Anmeldung im Standesamt an. Selbstverständlich können Sie sich auch noch jederzeit bei uns melden. Dazu wenden Sie sich bitte an die Klosterpforte (Kontakt siehe Kasten).
Generell gilt: Für die Segnung oder die kirchliche Trauung als solche fallen keine Kosten an. Die sind mit der Gebühr für die standesamtliche Trauung abgedeckt. Nur für besondere Leistungen erheben wir ggf. eine Extra-Gebühr.